Abgeltungssteuer: Klarstellung für Dachfonds

Dachfonds profitieren von der Einführung der Abgeltungssteuer. Dies wurde durch die Veröffentlichtung des Referentenentwurfs zum Jahressteuergesetz 2009 am 29. April 2008 durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bestätigt. Änderungen bei der Besteuerung von Dachfonds sind dabei nicht vorgesehen, wie die Sauren Fonds Service AG heute informierte.

Funds | 01.04.2008 05:25 Uhr
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Die Sauren Fonds Service AG zählt zu den Pionieren am deutschen Dachfondsmarkt und hatte sich in den letzten Wochen sehr darum bemüht, der durch Medienberichte und Kommentare kurzfristig aufgekommenen Verwirrung zum Thema "Dachfonds und Abgeltungssteuer" mit Fakten und Informationen zu begegnen. Eckhard Sauren hatte bereits am 11. April 2008 auf der INVEST in Stuttgart die Steuereffekte diverser Anlagestrategien dargestellt.

Zwei wichtige Punkte sind mittlerweile auch klar geworden:

1. Dachfonds waren zu keinem Zeitpunkt unter einer besonderen Betrachtung hinsichtlich möglicher Änderungen der Abgeltungssteuer-Regelung.

2. Rückwirkende Regelungen sind nicht angedacht.

Die Übergangsfrist bis 1. 1. 2009 wurde auch deswegen geschaffen, um Privatanlegern die Zeit zur Neupositionierung ihres Portfolios zu geben.

Aus dem Referentenentwurf geht hervor, dass – bis auf eine Änderung  hinsichtlich der Besteuerung von Fonds, die in Zertifikate investieren –  keine weiteren wesentlichen Änderungen im Bereich der  Abgeltungssteuerregelungen vorgesehen sind.

Der Entwurf sieht u. a. eine  Änderung des § 1 Abs. 3 Investmentsteuergesetz vor. Demnach sollen  zukünftig Veräußerungsgewinne aus Zertifikaten ohne Kapitalgarantie, die  ein offener Investmentfonds nach dem 31. Dezember 2008 kauft, ordentliche  Erträge gemäß § 5 Investmentsteuergesetz sein (steuerpflichtig mit 25 %  Abgeltungsteuer). Zertifikate ohne Kapitalgarantie die in einem offenen  Investmentfonds vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden oder werden, können  weiterhin steuerfrei im Fonds verkauft werden (Grandfathering).

Diese  Neuregelung würde somit alle offenen Investmentfonds treffen, die nach dem  31. Dezember 2008 in Zertifikate ohne Kapitalgarantie investieren. Intention des Gesetzgebers ist, dass die beschränkte  Altbestandsschutzregelung für Zertifikate ohne Kapitalgarantie (im Direkterwerb) nicht mit Hilfe von Investmentfonds umgangen werden kann.

Dachfonds & Abgeltungssteuer

Informationen zum Themenbereich "Dachfonds und Abgeltungssteuer" finden Sie u. a. in einer aktualisierten Broschüre der Sauren Fonds Service AG.

Link zum Abgeltungssteuer-Rechner des BVI sowie zu häufig gestellten Fragen & Antworten zur Abgeltungssteuer (BVI).

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