Zustimmung zu OGAW IV-Richtlinie

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management begrüßt die Zustimmung des Europäischen Parlaments zur OGAW IV-Richtlinie. Die OGAW-Richtlinie definiert die Anforderungen an Wertpapierfonds, die EU-weit als so genannte Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren vertrieben werden dürfen. Funds | 14.01.2009 16:50 Uhr
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Das Europäische Parlament hat sich nun in seiner Sitzung vom 13. Januar für die Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie ausgesprochen. BVI-Präsident Dr. Wolfgang Mansfeld bezeichnete dies als „vollen Erfolg für Branche und Anleger.“ Schließlich würden die durch OGAW IV erwarteten Kosteneinsparungen bei den Investmentgesellschaften auch den Anlegern zugute kommen, erklärte Mansfeld. Auch der europäische Investmentfondsverband EFAMA begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments.

Insbesondere von der Realisierung des so genannten EU-Passes für Verwaltungsgesellschaften erwartet die Brache einen Durchbruch für das grenzüberschreitende Angebot von Investmentfonds. So soll zukünftig beispielsweise eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft einen im Ausland domizilierten Investmentfonds auflegen können, ohne im Sitzstaat des Investmentfonds eine Tochtergesellschaft haben zu müssen. Mit dem Ziel einer Vereinfachung des grenzüberschreitenden Fondsvertriebs soll auch die Zulassungsfrist von Investmentfonds deutlich verkürzt werden. Zudem sollen Möglichkeiten zu grenzüberschreitenden Fondsfusionen und Vermögensbündelungen durch so genannte Master-Feeder-Konstruktionen geschaffen werden. Dabei wird das Fondsvermögen eigenständiger Unterfonds („Feeder“) in einem Masterfonds kostengünstig verwaltet.

Die Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten zur OGAW IV-Richtlinie wird für März 2009, die Umsetzung in nationales Recht bis Mitte 2011 erwartet. Bei der Ausgestaltung gelte es, so die Erwartung des BVI, pragmatische Ansätze zu wählen, die das nötige Maß an Mindestharmonisierung bewirken, ohne zusätzliche, allein nationale administrative Vorschriften zu schaffen. So könnten die Ziele für die Anleger und den Investmentstandort am besten realisiert werden.

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen.
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