Die deutsche Investmentfondsbranche begrüßt den Vorschlag der EUKommission, für alle Anlageprodukte vergleichbare Rahmenbedingungen zu schaffen. Ziel der EUKommission ist es, für Investmentfonds, fondsgebundene Lebensversicherungen, Zertifikate und Bankeinlagen einheitliche Informations- und Offenlegungspflichten gegenüber dem Kunden und vergleichbare Vertriebsregeln zu erreichen. „Es gibt keinen Grund, warum Anlageprodukte für Privatanleger unterschiedlichen Regeln unterworfen sein sollten. Die Absicht, Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Produkten zu schaffen und Anlegerschutz auf hohem Niveau zu sichern, ist ein Schritt zu fairem Wettbewerb und ein gutes Signal für alle Anleger“, erläutert Dr. Wolfgang Mansfeld, Präsident des BVI Bundesverband Investment und Asset Management.
Insbesondere die Offenlegung von Interessenkonflikten und Kosten wird von der Investmentfondsbranche begrüßt. Unterschiedliche Regulierungsstandards hätten bislang hier eine produktübergreifende Vergleichbarkeit verhindert.
Nach Vorstellungen der EU-Kommission liefere die mit der letzten Novelle der Investmentrichtlinie eingeführte so genannte Key Investor Information einen guten Maßstab für anlegerfreundliche Informationen. Diese Key Investor Information soll den bisherigen vereinfachten Prospekt ersetzen und auf zwei Seiten klar und einfach verständlich über die Produkteigenschaften informieren. Die Ausdehnung dieses Standards auf andere Anlageprodukte ist nach Ansicht des BVI essenziell, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
In der Vergangenheit seien vergleichbare Anlagestrategien in unterschiedlich transparenten Produkthüllen angeboten worden. Mit einem produktneutralen Regulierungsansatz werde daher ein Beitrag zu einem effektiven Anlegerschutz geleistet.