„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass in Folge eines europäischen Aktionismus diese hervorragende Anlagemöglichkeit zu Lasten unserer Arbeitnehmer und Rentner geopfert werden soll“, sagte Peter Hadasch, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK), mit Blick auf die geplante „Alternative Investment Fund Managers“- (AIFM-)Richtlinie, am Mittwoch in Frankfurt. Dem Firmenpensionskassen-Verband sind etwa 4.000 Trägerunternehmen angeschlossen, bei denen mehr als 1,1 Mio. Arbeitnehmer und 260.000 Rentner versichert sind. Die Bilanzsumme der im VFPK vereinten Kassen beträgt 39,3 Mrd. Euro.
Bernd Vorbeck, Vorstandsmitglied des BVI Bundesverband Investment und Asset Management, unterstreicht, dass die bereits umfassend regulierten Spezialfonds keiner zusätzlichen oder gar widersprüchlichen Regulierung bedürfen. „Die AIFM-Richtlinie führt zu höheren Kosten und geringerer Flexibilität in der Kapitalanlage. Am Ende drohen den Betriebsrentnern und Versicherten Einbußen bei ihrer Altersvorsorge“, so Vorbeck. Bleibe der weite Anwendungsbereich unverändert, seien sachgerechte Differenzierungen der produktbezogenen Regeln unerlässlich.
Spezialfonds sind nach Auffassung von Anbietern und Anlegern in Deutschland schon heute ausreichend reguliert. Sie stellten mit gut 700 Mrd. Euro rund 30 Prozent des gesamten in Europa von der AIFM-Richtlinie erfassten Volumens. „Die Nachteile durch den weiten Regulierungsansatz sind zu groß, als dass sie in Kauf genommen werden dürften“, so Vorbeck. Die zusätzliche Regulierung schaffe keine zusätzliche Sicherheit und Transparenz, sondern schränke professionelle Investoren, wie zum Beispiel Versicherungen, Pensionskassen, Stiftungen und Kreditinstitute, unnötig ein. Diese Anlegergruppe sollte grundsätzlich von der Vertragsfreiheit profitieren können. „Beim Thema Regulierung geht es auch um die Zukunftsfähigkeit des Investmentstandorts Deutschland. Wir begrüßen daher sehr, dass sich die Bundesregierung für sachgerechte Differenzierungen im Rahmen der AIFM-Richtlinie einsetzen will“, so Vorbeck.
Werde die Wettbewerbsfähigkeit von Spezialfonds beschädigt, drohe die Verlagerung der Kapitalanlage auf ausländische Standorte. Dies hätte negative Folgen für die Arbeitsplätze hierzulande. Auch seien die institutionelle Sicherheit und die klaren rechtlichen Bedingungen des deutschen Spezialfonds in der betrieblichen Altersversorgung besonders geschätzte Vorteile. Diese Vorteile drohten bei einer Verlagerung auf andere Anlageinstrumente verlorenzugehen.