Verlässlichkeit, Integrität und Transparenz

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management begrüßt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seine Wohlverhaltensregeln bei der Auslegung des Investmentgesetzes (InvG) heranzieht. Funds | 21.01.2010 17:04 Uhr
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Das aktualisierte Regelwerk bezieht sich inhaltlich auf die gesetzlichen Verhaltenspflichten gemäß § 9 InvG. Darunter fallen zum Beispiel Vorschriften zum Handeln im ausschließlichen Interesse der Anleger, Stimmrechtsausübung, Vermeidung von Interessenkonflikten und marktgerechte Ausführung von Geschäften. In 19 Verhaltensregeln ist ein Standard guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger formuliert. Die Anforderungen gelten für alle deutschen Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften. Die BaFin teilte mit, dass auch die Wirtschaftsprüfer verpflichtet werden, bereits ab dem Geschäftsjahr 2010 im Prüfungsbericht zu erläutern, ob die Gesellschaften die BVI-Wohlverhaltensregeln beachtet haben.

„Wir sehen uns bestärkt in der Anfang 2003 in Kraft getretenen Brancheninitiative“, so Stefan Seip, BVI-Hauptgeschäftsführer. Damals hatte die Investmentfondsbranche den Grundsatz, stets im ausschließlichen Interesse des Anlegers zu handeln, konkretisiert und in einer Selbstverpflichtung formuliert. „Verlässlichkeit, Integrität und Transparenz sind für die Gesellschaften maßgebliche Leitlinien“, so Seip.

Weitere Teile der bisherigen BVI-Wohlverhaltensregeln wie zum Beispiel zur Corporate Governance bestehen als freiwillige Standards der Branche fort.

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