Der Ausgabeaufschlag wird in Prozent angegeben und auf den aktuellen Kurs des Fonds (Nettoinventarwert bzw. Net Asset Value - NAV) aufgeschlagen. Die Ausgabeaufschläge sind je nach Fondskategorie unterschiedlich hoch. Zumeist liegen diese bei Aktienfonds zwischen drei und 5 Prozent, bei Anleihenfonds zwischen einem und drei Prozent und bei Geldmarktfonds bis zu einem Prozent.
Beispiel: Veranlagung von EUR 10.000,-
Ein Anleger plant die Veranlagung in einen Aktienfonds, der von einer Bank mit
5 Prozent Ausgabeaufschlag angeboten wird.
Wird diese Veranlagung durchgeführt, werden effektiv nur 95 Prozent des Kapitals,
d. h. EUR 9.500,- in den Aktienfonds veranlagt und die restlichen 5 Prozent bzw.
EUR 500,- von der Bank als Vertriebsprovision vereinnahmt.
In der längerfristigen Betrachtung können sich diese Kosten beim Kauf eines Fonds sehr stark auf die effektiv erzielte Rendite auswirken, da 5 Prozent weniger Kapital veranlagt wird.
Bei einem jährlichen Ertrag von 12 Prozent pro Jahr beträgt der Unterschied über einen Veranlagungszeitraum von 10 Jahren insgesamt EUR 1.552,92.
Kapital nach 10 Jahren (ohne Ausgabeaufschlag): EUR 31.058,48
Kapital nach 10 Jahren (mit Ausgabeaufschlag) EUR 29.505,56
Fondsgesellschaften definieren in den Fondsprospekten die maximale Höhe der Ausgabeaufschläge. Die Vertriebspartner der Fondsgesellschaften (Banken, Vermögensberater und -vermittler, Online-Broker und Direktbanken, etc.) setzen die effektive Höhe der Ausgabeaufschläge für ihre Kunden fest.
Ausgabeaufschläge sind als Vertriebs- und Vermittlungsprovisionen zu beurteilen und nicht als Entgelt für eine Anlageberatung. Die Auswahl eines Investmentfonds sollte nicht auf Basis von Kostenvergleichen erfolgen, sondern nur nach fachkundiger Anlageberatung und detaillierter Fondsanalyse.
Tipp: Günstigere Ausgabeaufschläge verhandeln und attraktive Angebote von Online-Brokern und Direktbanken nutzen!