Kapitalanlagegesellschaft (KAG)

Fonds werden von Kapitalanlagegesellschaften aufgelegt und verwaltet. Diese beschäftigen entweder eigene Fondsmanager/innen oder arbeiten mit externen Verwaltern zusammen.

Funds | 06.10.2008 08:00 Uhr
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Per Ende März 2005 gab es in Österreich 23 Kapitalanlagegesellschaften für Wertpapierfonds und vier Kapitalanlagegesellschaften für Immobilieninvestmentfonds. Kapitalanlagegesellschaften sind mit Ausnahme der C-Quadrat Kapitalanlage AG durchwegs Tochtergesellschaften von  Banken oder Versicherungen.

Weitere Infos finden Sie auf der Website der Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG): www.voeig.at

Die Rechtsgrundlage für die Geschäftstätigkeit der Kapitalanlagegesellschaften ist das Investmentfondsgesetz.

Handeln im Interesse der Anteilsinhaber

Kapitalanlagegesellschaften handeln bei der Verwaltung von Fonds auf eigenen Namen für Rechnung der Fondsanteilinhaber. Die KAG ist verpflichtet, das Interesse der Anteilinhaber zu wahren und die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des Aktiengesetzes anzuwenden.

Verwaltungsgebühr

Die Kapitalanlagegesellschaften erhalten eine Verwaltungsgebühr als Entgelt für Ihre Tätigkeit. Diese Gebühr ist in den Fondsbestimmungen sowie im Verkaufsprospekt und im vereinfachten Prospekt dargestellt. Die Verwaltungsgebühr ist auch ein Bestandteil der Gesamtkosten eines Fonds (siehe auch Artikel zu TER - Total Expense Ratio).

Allgemeine Durchschnittswerte von Verwaltungsgebühren liegen bei Aktienfonds zwischen 1 und 2 Prozent, bei Anleihenfonds bis zu 1 Prozent und bei Geldmarktfonds bei rund 0,5 Prozent - wobei diese Werte im Einzelfall deutlich von diesen Durchschnittswerten abweichen können. 

Zur Finanzierung der Vertriebstätigkeiten wird in der Praxis ein Teil dieser Verwaltungsgebühr wieder an die Vertriebspartner weitergegeben (Bestandsprovisionen bzw. Retrozessionen).

Die Vertriebspartner (Banken, Vermögensberater oder -vermittler sowie Online-Broker und Direktbanken) können zumeist auch den gesamten Ausgabeaufschlag vereinnahmen.

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen.
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