Per Ende März 2005 gab es in Österreich 23 Kapitalanlagegesellschaften für Wertpapierfonds und vier Kapitalanlagegesellschaften für Immobilieninvestmentfonds. Kapitalanlagegesellschaften sind mit Ausnahme der C-Quadrat Kapitalanlage AG durchwegs Tochtergesellschaften von Banken oder Versicherungen.
Weitere Infos finden Sie auf der Website der Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG): www.voeig.at
Die Rechtsgrundlage für die Geschäftstätigkeit der Kapitalanlagegesellschaften ist das Investmentfondsgesetz.
Handeln im Interesse der Anteilsinhaber
Kapitalanlagegesellschaften handeln bei der Verwaltung von Fonds auf eigenen Namen für Rechnung der Fondsanteilinhaber. Die KAG ist verpflichtet, das Interesse der Anteilinhaber zu wahren und die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des Aktiengesetzes anzuwenden.
Verwaltungsgebühr
Die Kapitalanlagegesellschaften erhalten eine Verwaltungsgebühr als Entgelt für Ihre Tätigkeit. Diese Gebühr ist in den Fondsbestimmungen sowie im Verkaufsprospekt und im vereinfachten Prospekt dargestellt. Die Verwaltungsgebühr ist auch ein Bestandteil der Gesamtkosten eines Fonds (siehe auch Artikel zu TER - Total Expense Ratio).
Allgemeine Durchschnittswerte von Verwaltungsgebühren liegen bei Aktienfonds zwischen 1 und 2 Prozent, bei Anleihenfonds bis zu 1 Prozent und bei Geldmarktfonds bei rund 0,5 Prozent - wobei diese Werte im Einzelfall deutlich von diesen Durchschnittswerten abweichen können.
Zur Finanzierung der Vertriebstätigkeiten wird in der Praxis ein Teil dieser Verwaltungsgebühr wieder an die Vertriebspartner weitergegeben (Bestandsprovisionen bzw. Retrozessionen).
Die Vertriebspartner (Banken, Vermögensberater oder -vermittler sowie Online-Broker und Direktbanken) können zumeist auch den gesamten Ausgabeaufschlag vereinnahmen.