Neue Regeln für den Neuen Markt

Nach der scharfen Kritik der Anlegerschutzgemeinschhaften aufgrund der Krisen am Neuen Markt hat jetzt die Deutsche Börse AG neue Regeln für das Wachstumssegment entwickelt. Funds |

Insolvente Unternehmen oder geringer Börsenwert: Ausschluß droht!

Die Deutsche Börse gab heute die Regeln bekannt, nach denen insolvente Unternehmen und solche mit geringem Börsenwert vom Neuen Markt ausgeschlossen werden können.

Danach wird die Deutsche Börse künftig die Marktkapitalisierung und den Börsenkurs als quantitative Kriterien für einen Ausschluß heranziehen und zusätzlich die Insolvenz als qualitativen Prüfstein.

Die Grenzen im einzelnen:

Ein Unternehmen wird verwarnt, wenn sein Börsenkurs an 30 aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von einem Euro notiert und seine Marktkapitalisierung unter 20 Mio. Euro liegt.

Das Unternehmen muß dann innerhalb der nächsten 90 Tagen beide Werte an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Tagen übertreffen. Sonst wird es vom Neuen Markt ausgeschlossen. Wird ein Insolvenzverfahren gegen ein Unternehmen eröffnet oder mangels Masse abgewiesen, wird es ebenfalls vom Neuen Markt ausgeschlossen.

Allerdings verlieren die ausgeschlossenen Firmen nicht ihre Börsenzulassung, sondern können im geregelten Markt oder im Freiverkehr weiter gehandelt werden.

(ADIG-Investment)

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