Was bringt MiFID?

Ab 1. November tritt die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID in Kraft. Deren Ziel ist es unter anderem die Finanzberatung in der EU zu harmonisieren, den Schutz der Anleger zu stärken und durch mehr Transparenz die Qualität der Beratung zu verbessern. Was das konkret bedeutet, erklärt MiFID-Experte Torsten Barnitze von DWS Investments. Funds | 29.10.2007 06:00 Uhr
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Manches mal kann es schon verwundern, dass manche Fonds deutlich höhere Mittelzuflüsse haben, als andere der gleichen Kategorie. Fonds die mindestens ebenso gut sind, in dem einen oder anderen Fall sogar besser abschneiden als das empfohlene Produkt. Dass dem so ist, kann zum Beispiel an den Provisionen liegen, die Finanzberater erhalten. Nicht alle Fondsgesellschaften bieten den Vermittlern schließlich die gleiche Gebühr.

Vertrauen in die Branche stärken

Dass dies stets dazu führt, dass ein unabhängiger Berater genau den Fonds empfiehlt, an dem er am meisten verdient, muss nicht die Regel sein. Es kann aber vorkommen. Der Grund liegt vor allem darin, dass die Anlageberatung hierzulande bislang nur sehr vage geregelt ist. Eine gewisse Skepsis gegenüber Finanzvermittlern ist deshalb angebracht.

Dies soll sich nun mit der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID ändern. Diese zielt darauf ab, die Finanzberatung in der Europäischen Union zu harmonisieren. Dabei ist entscheidend, dass es sich um eine Richtlinie handelt und nicht um eine Verordnung, die eins zu eins umgesetzt werden müsste. Das heißt, diese Direktive lässt den Regierungen der einzelnen Länder einen gewissen Spielraum. Somit ist zwar der vorgegebene Rahmen für alle gleich, von Land zu Land aber wird die konkrete Ausgestaltung aber variieren.

MiFID: Besserer Anlegerschutz, mehr Transparenz

Wie die Ausgestaltung am deutschen Markt aussieht, was MiFID den Anlegern bringt und wie gut die Branche darauf vorbereitet ist, darüber sprach e-fundresearch.com mit Experte Torsten Barnitze von DWS Investments:

e-fundresearch: Herr Barnitze, was konkret haben Anleger von MiFID?

Torsten Barnitze: Durch das Wertpapier-Handelsgesetz gibt es zwar bereits seit vielen Jahren einen rechtlichen Rahmen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen. Durch die MiFID wurde unter anderem aber das Wertpapier-Handelsgesetz in einigen Passagen überarbeitet und konkretisiert. Dabei geht es insbesondere um die Verbesserung des Anlegerschutzes. Um eine anlegergerechte Beratung dem Kunden anbieten zu können, müssen dem Vermittler von nun an bestimmte Informationen zwingend vorliegen. Zum Beispiel muss dargelegt werden, welches Ziel ein Anleger mit seiner Anlage verfolgt, wie seine finanziellen Verhältnisse sind oder welche Erfahrungen er mit Kapitalanlagen bereits hat. Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, beratungsfrei, zum Beispiel über das Internet, Produkte zu ordern. Zudem gibt es Vermittler, die nicht unter die MiFID fallen, wie die §34c-Vermittler. Hier muss sich aber erst noch zeigen, ob diese dennoch MiFID-konform beraten werden oder nicht.

e-fundresearch: Auch die Transparenz soll sich durch MiFID erhöhen...

Torsten Barnitze: Dies ist der zweite wichtige Punkt. So muss der Vermittler vor Abschluss eines Vertrages dem Kunden die Kostenbestandteile offen legen. Dazu zählen neben dem Ausgabeaufschlag auch Managementgebühren, Vertriebsprovisionen oder andere so genannte Inducements, auf deutsch Zuwendungen, die der Vermittler von dem Produktanbieter erhält. Laut MiFID ist die Entgegennahme solcher Inducements nur zulässig, wenn sie geeignet sind, die Qualität der Beratung und der Dienstleistung zu erhöhen, wenn sie nicht gegen das Kundeninteresse verstoßen, also beratungsneutral sind, und wenn diese Zahlungen drittens offen gelegt werden. Ferner gibt es noch das Thema "bestmögliche Ausführung von Orders", über das der Vermittler den Kunden informieren muss. Diese so genannte "best execution policy" gilt allerdings nicht für den Vertrieb von Fondsanteilen, da es hier im Investment-Gesetz spezielle Regelungen gibt.

e-fundresearch: Wo liegen die Probleme bei der Umsetzung der Richtlinie?
 
Torsten Barnitze: Zwar gibt es die MiFID-Richtlinie selbst schon länger. Da es aber eine Richtlinie ist und die nationale Gesetzgebung einen Ermessensspielraum bei der Umsetzung in nationales Recht hatte, konnten gewisse Projekte erst mit der Verabschiedung der jeweiligen nationalen Gesetze gestartet werden. In Deutschland zum Beispiel wurde das Gesetz im Juni dieses Jahres verabschiedet. Dabei war sehr lange unklar, was dokumentiert und was genau offen gelegt werden muss. Somit blieb nicht viel Zeit für die Umsetzung, zum Beispiel auch um die erforderlichen Dokumente zu erstellen sowie Marketingunterlagen die elektronischen Abläufe anzupassen.

e-fundresearch: Wie gut ist die deutsche Finanzbranche darauf vorbereitet?

Torsten Barnitze: Wir bei DWS Investment beschäftigen uns schon seit rund eineinhalb Jahren sehr intensiv mit diesem Thema und haben unsere Vorbereitungen deshalb bereits abgeschlossen. Ich gehe davon aus, dass dies für die meisten Institute, vor allem für die großen Häuser gilt. Da aufsichtsrechtliche Prüfungen aber erst in 2008 stattfinden, kann ich mir vorstellen, dass einige Marktteilnehmer ihre Vorbereitungen erst bis Jahresende abschließen werden.

e-fundresearch: Vielen herzlichen Dank für das Gespräch! 

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