MiFID II: ESMA veröffentlicht praxistaugliche Leitlinien zum Zielmarkt

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichte kürzlich ihre Leitlinien zur Produktüberwachung und zur Bestimmung des Zielmarktes unter MiFID II. Laut Expertenmeinung des deutschen Fondsverbands BVI hat der Regulator die Bedenken der Branche ernst genommen und seinen Ende letzten Jahres zur Diskussion gestellten Entwurf deutlich verbessert. Markets | 16.06.2017 11:57 Uhr
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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihre Leitlinien zur Produktüberwachung und zur Bestimmung des Zielmarktes unter MiFID II veröffentlicht. 

Deutscher Fondsverband kommentiert: "(...) Entwurf deutlich verbessert"

In einer offiziellen Stellungnahme beurteilt der deutsche Fondsverband BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e.V.) die neue Leitlinie durchwegs positiv: "Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde hat die Bedenken der Branche ernst genommen und ihren Ende letzten Jahres zur Diskussion gestellten Entwurf deutlich verbessert. Insbesondere hat die ESMA klargestellt, dass bei der Vermögensverwaltung nicht jedes einzelne Produkt im Portfolio dem Zielmarkt des Anlegers entsprechen muss. Damit berücksichtigt sie den Grundgedanken der Risikostreuung und ermöglicht eine zielführende Zusammenstellung einzelner Produkte durch Vermögensverwalter. Zudem erlaubt die ESMA, dass Vertriebe und Fondsgesellschaften für Standardprodukte einen gemeinsamen Zielmarkt entwickeln. Damit erkennt die ESMA das in den vergangenen Monaten unter Beteiligung des BVI entwickelte Konzept zur Bestimmung des Zielmarkts an."

Weitere Informationen zur gerade veröffentlichten Zielmarkt Leitlinie erhalten interessierte Leser auch in nachfolgendem Video-Kommentar

Dr. Julia Backmann, Abteilungsdirektorin Recht beim BVI erklärt die Kriterien der Zielmarktdefinition:

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen.
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