Offener Brief zum Thema Sustainable Finance an Brüssel und Berlin

Ein breites Bündnis von Finanzakteuren, Wissenschaftlern sowie Organisationen der Zivilgesellschaft und der Kirche formuliert konkrete Forderungen an die handelnden politischen Akteure auf europäischer und deutscher Ebene. Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) hat die Weltgemeinschaft wichtige und dringend notwendige Entscheidungen für eine nachhaltigere Entwicklung für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft getroffen. Es ist höchste Zeit, die notwendigen Schritte zur Erreichung dieser Vereinbarungen nun auch in die Tat umzusetzen. Triodos Investment Management | 18.04.2018 12:33 Uhr
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Der Finanzindustrie kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, denn Banken und Investoren haben mit der bewussten Steuerung von Geldströmen einen enormen Einfluss auf die nachhaltige Transformation der Gesamtwirtschaft und vieler gesellschaftlicher Rahmenbedingungen. 

Richtigerweise arbeiten sowohl die EU-Kommission als auch das Europäische Parlament aktuell an verschiedenen Gesetzgebungsinitiativen (wie dem „Action Plan: Financing Sustainable Growth“), die konkrete und weitreichende Vorschläge beinhalten, wie die Finanzwirtschaft ihren notwendigen und wichtigen Beitrag leisten und gleichzeitig zu Stabilität beitragen kann.

Ziel des offenen Briefes

Die Initiatoren und Unterzeichner dieses Briefes begrüßen die aktuelle Dynamik zum Thema Sustainable Finance. Sie sehen bereits eine Vielzahl von notwendigen und wichtigen Aspekten in den aktuellen Initiativen berücksichtigt, bei denen jeweils in den nächsten Wochen entscheidende Schritte anstehen. Daher werden die handelnden politischen Akteure auf europäischer sowie auf deutscher Ebene darin bestärkt, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und bereits angedachte, weitreichende Veränderungen nicht mehr aufzuweichen. Bei einigen wichtigen Punkten sehen sie allerdings noch zusätzlichen und dringenden Handlungsbedarf, da sie bislang noch nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Hier die jeweils wichtigsten Punkte zu den adressierten Themenfeldern in Kürze:  

  1. EU-Klassifizierungssystem zur Definition von Sustainable Finance - nicht nur Green Finance: Die EU-Kommission will richtigerweise im ersten Schritt eine solche Systematik einführen, da sie als Grundlage für viele weitere Maßnahmen erforderlich ist. Bei dem Prozess sollte der Fokus aber nicht zunächst nur auf den Klimawandel gelegt werden, sondern von Beginn an ein umfassendes Nachhaltigkeitsverständnis zu Grunde legen, um die Auswirkungen von finanziellen Aktivitäten sowohl auf ökologische wie auch soziale Themen zu berücksichtigen. Eine entsprechende Orientierung hierfür können die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen sein.
  2. Treuhänderische Pflichten und verstärkte Nutzung von Stimmrechten: Der verantwortungsvolle Umgang mit den Mitteln von Dritten erfordert zwingend, ESG-Aspekte in den Entscheidungsprozess für Investitionen einzubeziehen und gegenüber den Investoren transparent zu machen, denn jede Investition hat neben der finanziellen auch eine gesellschaftliche Wirkung. Aktuell wird dies in den einschlägigen Bestimmungen noch nicht ausreichend berücksichtigt und bestimmte Nachhaltigkeitsstandards müssen in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Geldanlage wirksam werden. Die Verantwortung der Investoren gegenüber Gesellschaft und Umwelt drückt sich auch in einer aktiven Nutzung ihrer Einflussmöglichkeit im Zuge von Stimmrechtsausübungen aus. 
  3. Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken, verstärkte Transparenz und weiterentwickelte Finanzmarkt-Regulierung: Zur Schaffung von Transparenz sind weitere Schritte zur umfassenden und einheitlichen Offenlegung von ESG-Risiken bei Finanzinstituten und zu den Auswirkungen ökonomischer Prozesse auf Gesellschaft und Umwelt erforderlich. Diese Risiken müssen auch durch unterschiedliche Eigenkapitalanforderungen für nachhaltige und nichtnachhaltige und somit auch volkswirtschaftlich schädliche Wirtschaftsweisen, Berücksichtigung finden. In diesem Zusammenhang ist die Regulierung der Finanzwirtschaft weiterzuentwickeln – was aber nicht mehr, sondern eine bessere Regulatorik bedeutet.
  4. Aufnahme von Nachhaltigkeitsaspekten in die Mandatierung der europäischen Aufsichtsbehörden: Im Rahmen dieser bereits geplanten Maßnahmen sollen unter anderem systematisches Kurzfristdenken ausgeschlossen und umfassende Nachhaltigkeitsaspekte auch in den Bereichen Risikomanagement und -minimierung betrachtet werden. 
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