Abgesehen vom Auf und Ab, dem Kapitalmärkte nun einmal unterliegen, sind Kundengelder bei den heimischen Fondsgesellschaften sehr sicher. Der Anlegerschutz ist das oberste Gebot von Fondsgesellschaften wie Raiffeisen Capital Management – und das verbrieft. Investmentfonds sind nämlich das einzige Finanzprodukt, das per Gesetz dazu verpflichtet ist, ausschließlich im Interesse der Anteilsinhaber zu agieren. So ist das in Fondsanteile investierte Kundengeld absolut sicher – nicht zuletzt weil es stets im Eigentum der Fondsanleger bleibt.
Vertrauenswürdigkeit
Denn rechtlich gesehen ist ein Fonds nach dem österreichischen In-vestmentfondsgesetz ein Sondervermögen, das vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft, welche die Fonds verwaltet, getrennt werden muss. Verwahrt wird das Sondervermögen von einer – von der KAG unabhängigen – Depotbank. Alle beide - Fondsgesellschaft wie Depotbank - haften dem Anleger mit ihrem Bankenstatus und fungieren wechselseitig als Kontrollinstanz. Oberste Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht (FMA).
Zwischen Anleger und Fondsgesellschaft besteht ein Treuhandverhältnis. Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, den Anleger „schadlos“ zu halten. Das heißt: Wenn es - rein theoretisch – zu einem Extremfall wie der Veruntreuung von Kundengeldern kommt, muss die KAG den ihren Kunden entstandenen Schaden wieder gut machen.
Fonds-Vermögen ist Sondervermögen
Als Sondervermögen haftet das in einem Fonds enthaltene Vermögen nicht für etwaige Verbindlichkeiten der Kapitalanlagegesellschaft. Das bedeutet im Falle einer „Pleite“, dass das Fondsvermögen nicht in die Konkursmasse kommt und nicht dazu herangezogen werden kann, ausstehende Forderungen von Gläubigerseite zu bedienen. Vielmehr wird die Verwaltung des Sondervermögens von der Depotbank an eine andere KAG übertragen; eine Rückzahlung des in Fondsanteile investierten Kapitals an die Anleger zum aktuellen Anteilswert ist binnen weniger Tage möglich.
Anlegerschutz
Der Sicherheitsaspekt bei Fondsinvestments wird durch die Tatsache untermauert, dass das gesamte Investmentfondsgesetz in Wahrheit nur ein Ziel hat: Den Anleger bestmöglich zu schützen. Umfassende und strikte Regelungen haben u.a. eine rasche Aufdeckung möglichen menschlichen Fehlverhaltens sowie die umgehende Korrektur desselben zum Ziel. KAG-seitig wird das Risiko eines Schadensfalles von vorne herein durch ein striktes 4-Augen-Prinzip, d.h. klare Trennung zwischen Fondsmanagement und Fondskontrolle, minimiert. Strenges Risikomanagement und die tägliche Prüfung jeder einzelnen Transaktion auf die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensseitiger Vorgaben dienen dazu, größere Verluste unmöglich zu ma-chen.
Da das Fondsgeschäft ein absolutes Vertrauensgeschäft ist, haben sich die österreichischen Fondsgesellschaften über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus vor einigen Jahren mit den Qualitätsstandards einen freiwilligen „Corporate Governance Code“ auferlegt. Dieser stellt ein Mehr an Transparenz und Vergleichbarkeit sowie ausschließliches Handeln im Interesse der Fondsanleger sicher.