Ausschüttung und Steuern bei Investmentfonds

Warum gibt es keinen direkten Zusammenhang zwischen der Ausschüttung eines Fonds und den abgeführten Steuern? ERSTE-SPARINVEST Experte Johann Griener löst das "Rätsel". Erste Asset Management | 23.02.2015 10:53 Uhr
Johann Griener, ERSTE-SPARINVEST
Johann Griener, ERSTE-SPARINVEST
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Warum es keinen direkten Zusammenhang zwischen abgeführten Steuern und Fondsausschüttung gibt.

Viele Anlegerinnen und Anleger können sich nicht erklären, warum die Steuer, die von der Ausschüttung des Fonds abgezogen wird, mehr als 25% ausmachen kann. Eine typische Frage in diesem Zusammenhang lautet dann: „Ich habe EUR 500,- als Ausschüttung bekommen und davon wurden EUR 200,- an Steuer abgezogen. Das kann nicht stimmen, denn das sind ja 40 % und die Kapitalertragssteuer beträgt ja nur 25%!“

So oder so ähnlich erleben es Anlegerinnen und Anleger, wenn sie auf die Abrechnung der Ausschüttung ihrer Fondsanteile blicken. Hier eine kurze Erklärung, warum diese Darstellung stimmt und inwieweit ein Zusammenhang zwischen der Ausschüttung und der abgeführten Steuer besteht.

Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Ausschüttung und Steuer!

Anhand folgender Grafik wird dargestellt, wann die Steuer bei einem Fonds entsteht und wann die Ausschüttung erfolgt.

Grafik: Exemplarischer Kursverlauf eines Fonds sowie Ereignisse während des Geschäftsjahres Quelle: ERSTE-SPARINVEST KAG
Grafik: Exemplarischer Kursverlauf eines Fonds sowie Ereignisse während des Geschäftsjahres Quelle: ERSTE-SPARINVEST KAG
Die schwarze Linie zeigt exemplarische den Kursverlauf eines Anleihefonds. Während des laufenden Fonds-Rechnungsjahres gibt es diverse Ereignisse wie z. B. Zins- (Kupon-) erträge oder es werden Kursgewinne beim Verkauf von Anleihen realisiert. Jedes dieser Ereignisse das zu einem Ertrag führt, löst grundsätzlich eine Steuerpflicht aus. Die Summe aller Steuern (abzüglich möglicher Verlustvorträge) ist mit der nächsten Ausschüttung abzuführen. Die Steuerpflicht errechnet sich daher aus allen Erträgen, die im abgelaufenen Rechnungsjahr angefallen sind.

Nach Ende des Rechnungsjahres erfolgt dann die Ausschüttung. Die Höhe dieser Ausschüttung (brutto) wird von der Kapitalanlagegesellschaft festgelegt. Im Zuge der Ausschüttung wird gleichzeitig die Steuer abgezogen – die Anlegerinnen und Anleger erhalten die sogenannte Netto-Ausschüttung gutgeschrieben.

Erkenntnis: Die Steuer bezieht sich auf die Erträge (insb. Zinserträge, realisierte Kursgewinne) im Fonds, die Höhe der Ausschüttung folgt einem Beschluss der Fondsgesellschaft. Somit besteht zwischen Ausschüttung und Steuern kein unmittelbarer Zusammenhang.

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