Erste Asset Management Blog

„Less is better” vs. “Drink responsibly”

„Less is better” vs. “Drink responsibly”
„Less is better” vs. “Drink responsibly”
© iStock
Beitrag teilen:

Interview mit Dr. Alfred Uhl, „Kompetenzzentrum Sucht“ der Gesundheit Österreich und Sigmund-Freud-Privatuniversität

Welche Verantwortung haben die alkoholproduzierenden Unternehmen?

Alfred Uhl

Dr. Alfred Uhl

Die UNO-Vollversammlung hat der Wirtschaft eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von nicht-übertragbaren Erkrankungen, wie Sucht zugewiesen. Das erfordert, dass man finanzielle Unterstützung durch die Industrie für zur Problemverringerung durch Forschung, Suchtprävention und Behandlung von Alkoholkranken nicht kategorisch ablehnt, sondern akzeptiert – wobei hier natürlich unbedingt kritisch darauf zu achten ist, dass das nicht in einer Art und Weise passiert, die der Intention „Problemverringerung“ zuwiderläuft.

Politisch und gesellschaftlich betrachten die einen Alkohol generell als bedenkliches Produkt und andere sehen den moderaten Konsum von Alkohol als Genussmittel positiv und nur den übermäßigen Konsum als ernstes Problem. Die Industrie steht in dabei in der Zwickmühle mehrere Interessen zu verbinden. Wie in allen Branchen sind manche Akteure sehr auf einen guten Ruf und verantwortungsbewusstes Handeln bedacht, während andere ausschließlich Umsatzsteigerung im Sinn haben.

Wie sehen Sie die Lage derzeit?

Spannungen treten dort auf, wo um grundlegende Definitionen und Einstellungen gekämpft wird. In Nordeuropa gilt der Satz „less is better“ und wenn man in geografischen Begriffen bleibt, im Süden: „drink responsibly“. Dort ist die Haltung,  dass moderater Konsum kein Problem darstellt, während in den nordeuropäischen Ländern eher eine alkoholfeindliche Gesinnung vertreten wird.

Die beiden politischen und gesellschaftlichen Strömungen stehen stellvertretend für eine Grundhaltung. Auf der grundsätzlichen Ebene wird von der Industrie gefordert Prävention Therapie und unabhängige Forschung zu fördern. Gleichzeitig betrachtet man die Finanzierung durch den Alkoholsektor generell als bedenklich. Einerseits Aktivitäten zur Problemreduktion zu fordern und diese dann gleichzeitig kategorisch zurückzuweisen ist nicht wirklich sinnvoll.

Inwieweit ist der Staat gefordert (Gesetzgebung, Informationskampagnen, Steuer)?

Die Verhinderung und Verringerung von alkoholassoziierten Problemen ist ohne Frage eine wichtige Aufgabe des Staates. In diesem Sinne wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche öffentlich Maßnahmen finanziert und Gesetzesänderungen durchgeführt – beides um Alkoholprobleme zu verringern. So wurden z.B. Kampagnen im Straßenverkehr finanziert und die Gesetze in Bezug Alkohol im Straßenverkehr sind schrittweise erweitert worden (Promillegrenze, verdachtsfreie Alkoholkontrolle etc.). Suchttherapie und Suchtprävention werden öffentlich finanziert, wobei in diesem Zusammenhang der übermäßige Alkoholkonsum konsequent problematisiert wird.

Wenn man in die Vergangenheit blickt gab es immer wieder  Veränderungen in Richtung Problemverringerung, wie z.B. in der Gewerbeordnung, wo die ausdrückliche Erlaubnis, Alkohol an Kinder zu verkaufen, wenn diese angeben, diesen für ihre Eltern zu erwerben, gestrichen wurde. Es ist heutzutage z.B. unvorstellbar, dass Kinder legal für ihre Eltern Alkohol kaufen können. Das ist durchaus ein Verdienst der Politik.

Das Bewusstsein, dass übermäßiger Alkoholkonsum gesundheitlich problematisch sein kann und auch zahlreiche andere Probleme verursacht, ist gestiegen. Grundlegende Veränderungen, wie einen besseren Umgang mit Alkohol, gehen allerdings nicht über Nacht. Grundhaltungen und kulturelle Gewohnheiten ändern sich nur langsam. So ist der Alkoholkonsum in Österreich ist seit 1971 um rund 1/5 zurückgegangen. Gleichzeitig muss man aber betonen, dass übermäßiger Alkoholkonsum und Alkoholabhängigkeit in Österreich nach wie vor ein gravierendes Problem darstellt.

Wie schneidet Österreich hier im Vergleich mit anderen Staaten der EU ab?

Es gibt unterschiedliche politische Herangehensweisen an das Thema. Nordeuropäische und englischsprachige Länder fordern generell eine restriktivere Alkoholpolitik, befürworten eine Hochpreispolitik und versuchen die Verfügbarkeit von Alkohol möglichst einzuschränken. Dieser Zugang ist vielen Ländern, unter anderem auch Österreich, eher fremd.

Hohe Preise und stark reduzierte Öffnungszeiten können zwar den Durchschnittskonsum verringern, aber begünstigen gleichzeitig Probleme im Zusammenhang mit Exzessen, wie ein Vergleich zwischen Nordeuropa und dem katholische geprägten Süden deutlich macht. In Nordeuropa trinken zwar mehr Personen gar keinen Alkohol und jene, die Alkohol trinken, trinken seltener, aber, wenn sie trinken, konsumieren sie oft viel zu viel. Das führt öfter zu Rauschexzessen mit Problemen, die von Ruhestörung bis zu Gewaltexzessen reichen, auch wenn der Durchschnittskonsum niedriger ausfällt.

 

Den gesamten ESG* Letter finden Sie hier.

*ESG steht für „Environmental, Social and Governance“ – zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Das sind die drei groben Kategorien, nach denen Unternehmen beim nachhaltigen Investieren geprüft werden.

 

Wichtige rechtliche Hinweise:
Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Entwicklungen.

REAGIEREN SIE AUF DEN ARTIKEL

WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Die Kommunikationssprache der Vertriebsstellen ist Deutsch und jene der Verwaltungsgesellschaft zusätzlich auch Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Hinweis: Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das schwer zu verstehen sein kann. Bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, die erwähnten Fondsdokumente zu lesen. Diese Unterlagen erhalten Sie zusätzlich zu den oben angeführten Stellen kostenlos am jeweiligen Sitz der vermittelnden Sparkasse und der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen unter www.erste-am.com.

Wichtig: Die im Basisinformationsblatt angeführten Performance-Szenarien beruhen auf einer Berechnungsmethodik, die in einer EU-Verordnung vorgegeben ist. Die künftige Marktentwicklung lässt sich nicht genau vorhersagen. Die dargestellten Performance-Szenarien zeigen nur mögliche Erträge auf, basieren dabei aber auf den Erträgen in der jüngeren Vergangenheit. Die tatsächlichen Erträge könnten niedriger ausfallen als angegeben.

Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Merkmale unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, der steuerlicher Situation, Erfahrungen und Kenntnisse, des Anlageziels, der finanziellen Verhältnisse, der Verlustfähigkeit oder Risikotoleranz.

Bitte beachten Sie: Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Eine Veranlagung in Wertpapieren birgt neben den geschilderten Chancen auch Risiken. Der Wert von Anteilen und deren Ertrag können sowohl steigen als auch fallen. Auch Wechselkursänderungen können den Wert einer Anlage sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Anteile weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Personen, die am Erwerb von Investmentfondsanteilen interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e) bzw. die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“, insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Wir dürfen dieses Finanzprodukt weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen anbieten, verkaufen, weiterverkaufen oder liefern, die ihren Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Wir dürfen in diesem Fall auch keine Produktinformationen anbieten.

Zu den Beschränkungen des Vertriebs des Fonds an amerikanische oder russische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt bzw. den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

In dieser Mitteilung wird ausdrücklich keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Diese Mitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.

Die Unterlage stellt keine Vertriebsaktivität der Verwaltungsgesellschaft dar und darf somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden.

Die Erste Asset Management GmbH ist mit den vermittelnden Sparkassen und der Erste Bank verbunden.

Beachten Sie auch die „Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen“ Ihres Bankinstituts.

Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.