„Das Erfolgsmodell der Riester-Rente mit Investmentfonds ist inzwischen voll etabliert“, so BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip.
Staatlich geförderte Altersvorsorge-Verträge gibt es in vier verschiedenen Varianten: als Investmentfonds-Sparplan, als Versicherungsprodukt (auch fondsgebunden), als Banksparplan und als Eigenheimrente (sog. „Wohn-Riester“). Eines haben alle Anlage-Varianten gemeinsam: Mindestens die Garantie der eingezahlten Beiträge bei Renteneintritt ist gesetzlich vorgeschrieben. Große Unterschiede gibt es jedoch bei den Kosten und den Renditechancen. Dies stellt auch die Stiftung Warentest in der Novemberausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ fest: „Riestern mit Fonds lohnt sich vor allem für junge Leute bis etwa 40. Sie können Rückschläge der Aktienmärkte aussitzen und langfristig auf eine gute Rendite hoffen. Vor dem Totalverlust schützt sie die Riester-Garantie. Erste Wahl sind Fondssparpläne“.
Die Anzahl der Investmentsparpläne mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) ist zum Stichtag 30. September 2009 im Vergleich zum Vorquartal nahezu konstant bei 3,66 Mio. Stück geblieben (30. Juni 2009: 3,65 Mio. Stück). Gerade für Azubis und Verdiener mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro) lohnt sich VL besonders. Ihnen kommt zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 20 Prozent (anstatt wie bislang 18 Prozent) des Anlagebetrages zugute. Bei einem jährlichen Höchstanlagebetrag von 400 Euro wären das 80 Euro staatliche Förderung der Vermögensbildung. Seit Inkrafttreten des so genannten „Bürgerentlastungsgesetzes“ am 23. Juli 2009 haben Anleger zudem mehr Zeit, ihre Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt zu beantragen. Anstatt wie bisher zwei Jahre bleiben nun vier Jahre dafür. Dies gilt für ab 2007 in Wertpapiersparverträgen angelegte vermögenswirksame Leistungen.