Der WSF lässt erfreulicherweise eine Reihe von Instrumenten zu. Eines davon ist die Möglichkeit, dass Unternehmen staatlich garantierte Anleihen zur Refinanzierung ausgeben können. Sie sind vergleichbar mit staatlich garantierten Bankanleihen, die bereits während der Finanzkrise genutzt werden konnten. Die Garantie wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Anleihen mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren gegeben. Positiv zu werten ist, dass dies auch für kleinere Unternehmen möglich ist.
Die Risikoprämien für solche garantierten Unternehmensanleihen dürften sich im Bereich von supranationalen oder Emittenten mit öffentlichem Auftrag oder öffentlichen Anteilseignern (SSA) bewegen. Aus der Erfahrung staatlich garantierter Bankanleihen zeigt sich, dass sich die Staatsunterstützung besonders für Adressen mit schwächeren Kreditratings ausgezahlt hat. Sie haben vom besseren Kreditrating des unterstützenden Staates überproportional profitiert. Als Investor können wir uns deshalb vorstellen, bei entsprechenden Konditionen solche Anleihen zu erwerben.
Wer den Konzernen Fremdkapital in Form von Anleihen zur Verfügung gestellt hat, wird über so eine Maßnahme erleichtert sein. Der Staat kann jetzt verhindern, dass Unternehmen in die Insolvenz rutschen. Doch ein Blankoscheck für Investoren ist das nicht. So kann es je nach Ausgestaltung der staatlichen Unterstützung durchaus sein, dass bestehende Schulden hinter die neuen Verpflichtungen des Staates treten. Dies geschieht nachvollziehbarerweise zum Schutz des Steuerzahlers: Sollte es doch zu einer Insolvenz kommen, würden seine Forderungen gegenüber dem Unternehmen zuerst bedient.
Die Staatsgarantien sollten allerdings zeitlich befristet sein. Denn werden solche Garantien zu lange aufrechterhalten, geht damit das Potenzial für eine Wettbewerbsverzerrung und übermäßiges Eingehen von Risiken einher. Dies zeigte sich bei den staatlich garantierten Bankanleihen in Folge der Finanzkrise 2008.
Zentral ist auch, dass ein Exit-Mechanismus aufgesetzt wird. Dieser soll sicherstellen, dass die Unterstützung möglichst schnell entfällt, sobald die Refinanzierungsfähigkeit über den Markt wieder gegeben ist. Damit lassen sich auch mögliche Wettbewerbsverzerrungen vermeiden.
Christian Kopf, Leiter Portfoliomanagement Renten und Mitglied des Union Investment Committee, Union Investment